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Nicht nur beim Fahrverbot formulieren Beamte die Belehrungen so, dass der Belehrte hinterher weniger versteht als vorher.

Um eines gleich vorneweg klar zu stellen: Ich habe nichts gegen Beamte, auch wenn sie es einem manchmal nicht ganz leicht machen, sie lieb zu haben. Es gibt viele ganz wundervolle Exemplare, die keinem der gängigen Clichés entsprechen, dann gibt es allerdings diejenigen, die für das Ansehen des Beamten in der Öffentlichkeit verantwortlich sind und die das Bild in der „normalen“ Bevölkerung geprägt haben.

Ein Fahrverbot ist eine Sache, die Erläuterungen dazu eine ganz andere

Eine der herausragendsten Errungenschaften des modernen Beamtentums ist das Beamtendeutsch, dass ein normal begabter muttersprachlicher Deutscher nicht ohne Weiteres versteht.

Kürzlich flatterte einem Bekannten die Aufforderung ins Haus, den Führerschein für vier Wochen abzugeben. Die Umstände waren mehr als ärgerlich, aber Gesetz ist Gesetz, also sendet man als braver Bürger seinen „Lappen“ gemeinsam mit einer kurzen Frage an die entsprechende Behörde. Die Antwort, die etwa eine Woche später ins Haus flatterte, grenzte dann allerdings an Realsatire. Die Frage war ganz einfach.  Es ging darum, ob der Führerschein am Ende des Fahrverbots so zurückgesendet wird, dass er mit Beendigung  des Fahrverbotes wieder beim Besitzer eingetroffen ist. Die Antwort wäre  ebenso einfach gewesen wie die Frage, aber da haben wir die Rechnung ohne den Amtsschimmel gemacht.

Ein Fahrverbot ist schon Strafe genug, die Bürokratie kommt noch gratis dazu

Die klare Antwort der Bußgeldstelle lautet: „Die Zeit, in der Sie Ihren Führerschein dadurch (Postweg) nicht zur Verfügung haben, kann nicht als Verwahrzeit angerechnet werden.“ Dann folgt messerscharf: „Wir gehen jedoch davon aus, dass die Herreichung des Führerscheins terminlich von Ihnen beabsichtigt war und würden den Eingang des Führerscheins als Ihren Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels werten.“ Als was denn sonst? Wer schickt bitte seinen Führerschein nur so zum Spaß quer durchs Land? In dem ersten Schreiben hieß es, dass das Fahrverbot spätestens nach 4 Monaten rechtskräftig sei, wir innerhalb dieses Zeitraums die vier Wochen wählen dürften, die am wenigsten ungünstig sind und danach der Führerschein ggf. behördlich eingezogen würde. Besonders schön ist dann der Schlußsatz:“ Sofern Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, bitte ich innerhalb von drei Tagen um Rückinformationen. In diesem Fall wären wir gehalten, den Führerschein unverzüglich wieder an Sie zurückzusenden. Eine erneute Herreichung des Führerscheins müsste dann, nach Eintritt der Rechtskraft, fristgemäß durch Sie erfolgen.“ Wer bitte redet so?

Gibt es irgendwo eine Behörde, die sich nur damit beschäftigt, wie amtliche Schreiben möglichst unverständlich formuliert werden. Ein Bürger, der nicht genau versteht was in solch einem Brief steht, wird sich vermutlich nicht so leicht wehren, außerdem kann man so niemanden festnageln.

Dieser Brief war nicht besonders komplex und kompliziert, aber wir haben schon behördliche Briefe bekommen, die wir nicht bis ins letzte sicher verstanden haben, was in dem Fall nicht besonders schlimm war, aber es könnte auch mal etwas wichtiges darinstehen und ich habe eigentlich keine Lust, erst einen Juristen zu engagieren, der mir einen Brief in meiner Muttersprache übersetzt.


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